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Bundesnotbremse - Corona-Verordnung - Bundesverordnung

InfoEs gibt viele Neuerungen und Veränderungen, die für eine möglichen Trainingsbetrieb bei einer Inzidenz unter 100 doch einiges verändern. Hier müssen wir jetzt gut prüfen und schauen, was machbar und auch den Übungsleitern und Trainern gegenüber zumutbar ist.

Insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen gibt es Anpassungen, aber auch weitere Möglichkeiten sind vorhanden. Dabei spielen nun aber Testpflichten und weitere Nachweise und Dokumentationen eine Rolle, die unsere Übungsleiter noch weiter in Anspruch nehmen. Schade ist, dass ehrenamtlichen Trainern zur Zeit noch kein Impfangebot gemacht wird. Diese Leute stellen ihre Gesundheit hinter die Bewegung von Kindern und hätten das genauso verdient, wie es hauptamtliche schon können.

Wir hoffen, dass wir mit der aktuellen Tendenz tatsächlich die dritte Welle gebrochen haben und es nicht wieder schlechter wird. Dann wird es hoffentlich bald wieder einen etwas normaleren Sportbetrieb geben können.

Hier kommen zum nachlesen die aktuellen Regelunge:

a) Bundesnotbremse
b) Corona-Verordnung
c) Bundesverordnung

© TuS Neuenhaus von 1907 e. V.

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