Neue Regelungen ab 02.02.2022
1. Winterruhe wird bis 23.02.2022 verlängert - es gilt weiter Warnstufe 3
2. neue Regelung § 7 VI:
Für Regelungen 2G + der VO ( geimpft, genesen + Test ) gilt nicht für
a) geimpft und geboostert
b) geimpft und 2. Impfung mind. 14 Tage aber nicht länger als 90 Tag zurückliegend
c) genesen, aber mind. 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegend
d) geimpft durch Einzelimpfung und genesen
3. Für unter 18jährige gilt nach wie vor die Ausnahmeregelung
Wenn ich es richtig sehe, gibt es aktuell keine weiteren zeitlichen Einschränkungen an dieser Stelle.
Darüber hinaus sind wie immer die Grafiken des Landes eine gute Basis, ich füge sie hier wieder bei (einfach klicken)!
Übersichtsseite des Landes für die aktuellen Regelungen
Corona-Verordnung Niedersachen - Stand: 02.02.2022