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- Geschrieben von: Stephan
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laufende Entwicklung der Covid-19-Erkrankungen
in der Samtgemeinde Neuenhaus (sowie Grafschaft, Bund und Inzidenzvergleich)
Hier mal wieder die aktualisierte Übersichten - es wird immer spannender in der Entwicklung!!
On jetzt zum 02. April tatsächlich die meisten Maßnahmen auslaufen und vor allem auslaufen sollten, lasse ich mal dahingestellt. Aber mit Inzidenzen um die 3000 für die Grafschaft und weiterhin Spitzenplätzen im Land und auch der gesamten Republik sollten wir weiterhin vorsichtig mit uns und unseren Mitmenschen umgehen!
Drücken wir die Daumen, dass die Entwicklung jetzt langsam aber hoffentlich überall kontinuierlich die richtige Richtung nimmt und wir nicht dieses Jahr im Sommer böse Überraschungen erleben!
Grafiken mit Daten seit Beginn der Aufzeichnungen 10 KW/2020 insgesamt (bis 27.03.2022.):
Hinweis: Wenn die wesentlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona eingestellt werden, werden diese Daten nicht mehr regelmäßig aktualisiert (und das wird dann hoffentlich auch nicht mehr nötig werden!!)!!
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- Geschrieben von: Stephan
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Stichpunktübersicht zu den Verordnungen 24.02.2022 und 04.03.2022
Corona-Verordnung gültig ab 24.02.2022
- 4 III Nr. 8 Mund-Nase-Bedeckung nicht beim Sport oder in Schwimmhallen
- 5 Hygienekonzept bei Veranstaltungen über 50 TN
- 6 Corona-Warn-App QR-Code für Zutritt zur freiwilligen Registrierung (Nr. 13 in Schwimmhallen), Sporthallen nicht direkt genannt, aber evtl. durch möglichen Körperkontakt assoziierbar
- 7 V Satz 1 2G - Impf- und Genesennachweis - gilt nicht für Kinder und Jugendlich bis zum vollendeten 18. LJ
- 8c Nutzung von Sportanlagen nur mit 3G (ist vom Veranstalter einzufordern und gilt für alle, also auch für ÜL) und in Sporthallen mit FFP2 o. ä. Schutzmaskenniveau - Ausnahme s. o.
Corona-Verordnung gültig ab 04.03.2022
- alles wie vor, aber
- 8c Nutzung von Sportanlagen ohne Nachweis der TN, Maske mind. FFP2 Niveau - ÜL, sowie ich das lese i .V. mit §28b IfSG, 3G-Nachweis
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- Geschrieben von: Stephan
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Neue Regelungen ab 02.02.2022
1. Winterruhe wird bis 23.02.2022 verlängert - es gilt weiter Warnstufe 3
2. neue Regelung § 7 VI:
Für Regelungen 2G + der VO ( geimpft, genesen + Test ) gilt nicht für
a) geimpft und geboostert
b) geimpft und 2. Impfung mind. 14 Tage aber nicht länger als 90 Tag zurückliegend
c) genesen, aber mind. 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegend
d) geimpft durch Einzelimpfung und genesen
3. Für unter 18jährige gilt nach wie vor die Ausnahmeregelung
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- Geschrieben von: Stephan
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Geimpft, geboostert - was gilt aktuell in Niedersachsen?
Die Absonderungsverordnung gibt hier klare Vorgaben und die Bilchen, die das Land auch hierzu ins Internet gestellt hat, sind wieder sehr deutlich.
Bitte schaut es euch an und denkt dabei daran, dass, wer evtl. gestern noch als geboostert galt, muss heute einen Test vorlegen.
Die Absonderungsverordnung könnt hier hier finden (einfach klicken).
Die Gesamt-PDF mit den Grafiken, gibt es hier (einfach klicken).
Und ein paar Bilchen gibt es schon direkt hier:
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- Geschrieben von: Stephan
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Anpassung der Corona-Regelungen ab 15.01.2022
- Warnstufe 3 bleibt bis zum 02.02.2022 -
Es sind sicherlich in diesem Fall nicht ganz so viele Neuerungen, die in der aktuellen Verordnung gegenüber der Vorversion enthalten sind, aber insbesondere die Quarantäneregelungen sind jetzt angepasst worden aufgrund der Bundesbeschlüsse.
Da die Verordnung auf der Seite des Landes Niedersachsen zu finden ist, habe ich hier heute lediglich die kompletten neuen Bilder in der aktualisierten PDF des Landes beigefügt. Aus diesen Bilchen ergibt sich immer ganz schön und übersichtlkich, was grade aktuell gilt.
Für den Sport hat sich nicht wirklich was geändert, aber das könnt ihr aus den Bildern erkennen.
Update: Hinzu kommen ein paar Infos zur Absonderung - Absonderungs-VO und die Pressemitteilung dazu (siehe unten).
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- Geschrieben von: Stephan
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Neuregelungen ab 12.12.2021 in Bildern
Da die aktuelle Verordnung noch nicht vorliegt, kommen hier die Neuregelungen in den bisher vorliegenden Bildern - aber die sagen schon eine Menge aus.
Lasst uns hoffen, dass die Zahlen weiter fallen und es schnell wieder besser wird!
Eine wesentliche Änderung gibt es bei der 10qm-Regelung im Sport sowie der Festlegung der Warnstufe 3 vom 24.12.2021 bis 02.01.2022. Die weiteren Regelungen finden sich dann nach der Veröffentlichung wie immer auf den Seiten des Landes:
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- Geschrieben von: der Vorstand
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Neuregelungen mit neuer Basis
Eine Verschärfung der Landesregelungen in Sachen Corona war absehbar bei den aktuellen Fallzahlenwntwicklungen und vermehrt 2G und 2G plus eine logische Konsequenz.
Die Regelungen, die ich jetzt hier diesemal lediglich mit den Landesseiten verlinke, sind zum Teil stark überarbeitet worden und ob nicht Anfang Dezember eine weitere Verschärfung zu erwarten ist, bleibt offen. Fakt ist allerdings auch, dass überlegt wird, die bisherien Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dahingehend zu ändern, dass spätestens ab dem 01.01.2022 diese Grenze auf 12 Jahre runtergesetzt wird, da eine Impfung nun ausreichend lange angeboten wurde und damit dieses Alter nicht mehr anders behandelt werden muss - warten wir also ab, was die Politik als nächstes beschließt.
Ein Hinweis zu 2G und 2G plus:
Das gilt nicht nur für erwachsene Teilnehmer des Trainings / des Kurses, das gilt auch für die Übungsleiter / Trainer.
2G - wer nicht geimpft ist, darf kein Training mehr geben.
2G plus - ohne qualifizierten Test vom Testzentrum (Selbsttest reicht nicht) darf kein Training mehr gegeben werden.