TuS Gymwelt Bewegen euch

Kann der Vorstand auf Beiträge verzichten?

Beitrag aktuellWir haben uns dazu sehr viele Gedanken gemacht und Szenarien durchgespielt. Ebenfalls haben wir unsere Ausgabenseite angesehen und versucht Bilanz zu ziehen und Tendenzen zu erkennen, was im Moment fast noch nicht möglich ist.

Natürlich haben wir uns auch die rechtliche Seite angesehen und da diese Frage sich nicht alleine bei uns ergibt, sondern auch bei anderen Vereinen, hat es dazu ein Rechtstelegram der DOSB Führungsakademie vom 28. März 2020 gegebene, die ein klare Aussage zu diesem Thema macht, die ich erstmal zitieren möchte:

„Nein! Dem Vorstand obliegt die sog. Vermögensbetreuungspflicht. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist er für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins.

D.h. der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn er die Beiträge nicht erhebt. Daraus folgt, dass der Vorstand nicht ohne Rechtsgrund und ohne Ermächtigung zumindest der Mitgliederversammlung auf die Erhebung von Beiträgen generell verzichten kann.“

Für alle, die es interessiert, ist das komplette Rechtstelegram hier (Klicken) zu finden.

Das Bedeutet für unseren Verein jetzt folgendes:

Wir haben in der Vereinssatzung und in unserer Beitragsordnung keine generelle Regelung, dass auf Beiträge verzichtet werden kann. Damit ist die Rechtslage erstmal eindeutig - ein Verzicht auf den Beitragseinzug ist nicht zulässig. Sollten wir es dennoch wissentlich tun, macht sich der Vorstand für den Verein haftbar und das kann bis zum Eintreten des Privatvermögens gehen - doch da hört die Freundschaft für die Vorstandsmitglieder auf.

Dieses gilt auch, wenn wir überlegen würden, einen Beitragsverzicht auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen - das kann ja auch abgelehnt werden.

Das bedeutet aber für die Zukunft, dass wir eine Satzungsergänzung vorschlagen werden, die uns hier eine entsprechende rechtliche Möglichkeit eröffnet - sofern ein genereller Teilverzicht von Beiträgen von den Mitgliedern prinzipiell in einer solchen Situation und bei Vorliegen der finanziellen und sachlich nachvollziehbaren Gründe getragen wird.

Und in diesem Zusammenhang kann man dann auch überlegen, ob man für einen befristeten Zeitraum von z. B. einem Jahr den Beitrag reduziert.

Welche Möglichkeiten haben wir jetzt als Vorstand?

Es bleibt für die aktuelle Situation also nur die spezielle Regelung unserer Satzung, die uns hier eine kleine Tür öffnet:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Vereinssatzung (Beiträge) sagt aus, dass der geschäftsführende Vorstand auf begründeten Antrag in Einzelfällen den Betrag ermäßigen oder erlassen kann.

Damit haben wir zumindest die Möglichkeit, denjenigen, die durch die aktuelle Situation jeden Cent benötigen, satzungskonform zu helfen und im entsprechenden Fall den Beitrag nicht einzuziehen.

Aber bitte vor dem Beitragseinzug den Antrag stellen -also sollte der Antrag bitte möglichst bis zum 30.06.2020 vorliegen - und nicht für eine Stornierung sorgen, da hier seitens der Banken zusätzliche Kosten anfallen, die in diesen Fällen vermieden werden können.

Antragstellung:

Da für den Fall nach Nummer 2 satzungsgemäß ein Antrag vorliegen muss, bitten wir jetzt alle, für die dieser Fall in der aktuellen Situation in Frage kommt, einen entsprechenden formlosen Antrag schriftlich (Brief oder Mail) mit kurzer, sachlicher Begründung zu senden an:

per Brief:

TuS Neuenhaus
Geschäftsstelle
Schulstraße 2
49828 Neuenhaus

oder per Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Als Betreff gebt ihr bitte an:

Corona: Antrag auf Erlass des Beitrages für das 3. Quartal 2020

Fazit:

Eine solche Situation war bisher nicht vorgesehen und wir hoffen, sie kommt auch so schnell nicht wieder vor. Das stellt uns vor Aufgaben, die wir bisher nicht gekannt haben, aber wir werden versuchen, alle diese Aufgaben im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder unter Beachtung rechtlicher und vertraglicher Aspekte wahrzunehmen und zu lösen.

Wir danken euch für euer Vertrauen und hoffen, ihr bleibt uns weiterhin treu und bildet mit uns auch weiterhin die starke Gemeinschaft TuS Neuenhaus!

Danke und bleibt gesund!

Euer geschäftsführender Vorstand

© TuS Neuenhaus von 1907 e. V.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.