TuS Gymwelt Bewegen euch

Sporthallennutzung ab 25. Mai 2020
Update: kein Start vor Juni! Infos folgen!!

Zeitstrahl Nds Stufenplan 2020 05 22Die Nutzung der Sporthallen (nicht der TuS-Raum) ist lt. aktueller Verordnungslage wieder möglich - sobald die Stadt Neuenhaus den Zugang zu den Sporthallen wieder freigibt.

Damit können dann alle Hallensportarten und Kurse, die nicht schon im Außenbereich gestartet sind, ebenfalls wieder starten.

Update: Das Nutzungskonzept der Hallen seitens der Stadt und des TuS muss noch abgestimmt werden, die Reinigung der Hallen und die sportlichen Vorbereitungen für die ersten Gruppen nehmen noch etwas Zeit in Anspruch, daher ist nicht mit einem Start vor Juni zu rechen - sobald ales abgestimmt ist, bekommt ihr Bescheid! Zur Einstimmung könnt ihr euch mal diese Seite und das Video dazu ansehen - da sind die wesentlichen allgemeinen Eckdaten gesammelt zu finden!

Ein Appell an alle: Wir wollen auch hier versuchen, so gut es geht gemeinsam Sport zu treiben und das zu machen was wir gerne tun. Das geht aber bis auf weiteres nicht wie bisher. Wenn wir uns immer an die Regelungen halten, werden wir gemeinsam dafür sorgen können, dass sich bei uns keiner anstecken kann. Und mit der Zeit findet man auch so gute Möglichkeiten, seinen Sport auch mit diesen Einschränkungen verträglich durchführen zu können!

Wir wünschen uns, dass es keinen Schritt zurück gibt - aber dafür müssen wir alle was tun! Und das, was wir tun müssen, ist für jeden machbar. Gemeinsam Rücksicht aufeinander nehmen und gemeinsam diese Zeit durchschreiten!

Wichtig: Der Zugang zur Hermann-Lankhorst-Sporthalle erfolgt durch das hintere Tor, da aufgrund der Baustelle des Sportzentrums und dem Abriss der Wohnung der vordere Eingang sowie der Zugang vom Parkplatz gesperrt sind!

Sobald die Stadt ihr ok gegeben hat, fällt der Startschuss! Die Abteilungen arbeiten schon an den Ideen für die Umsetzungen, damit alles Sportartengerecht funktionieren kann! Viel Spaß an alle für den Wiedereinstieg in den Sport!

Und bitte: Bleibt gesund!!

Der Vorstand

Hier jetzt die Hinweise aus der aktuellen Verordnung (komplett auch hier):

Verordnung vom 22. Mai 2020

  • § 1 Abs 5 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 5a VO = Sitzung der Vereinsgremien können in Vereinsräumen stattfinden, wenn die entsprechenden Abstände eingehalten werden.
  • § 1 Abs. 8 VO - Sportausübung in Sportanlagen ist zulässig, wenn:
  1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
  5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  7. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.

Die Regelungen über die Nutzung von Schwimmhallen und Freibäder betreffen uns zur Zeit noch nicht, daher lasse ich sie erstmal außen vor. Im Bereich der Physiotherapie besteht dann evtl. die Möglichkeit, wenn das Bad seitens der WBN dafür geöffnet wird, wieder zu starten - wenn ReHa-Sport Wasser dem zugeordnet werden kann. Der Termin für eine Abstimmung mit den WBN steht, mal schauen, was die sagen und wann das Hallenbad zur Verfügung steht.

Weiterhin gelten auch in der Halle die Regelungen des jeweiligen Verbands, die auf der Seite des DOSB zu finden sind. Daneben gibt es noch ein paar klare Hinweise von uns, die bitte ebenfalls einzuhalten sind:

  1. Es werden für jede Sportsunde Anwesenheitslisten geführt.
  2. Es ist für die Reduzierung der Aerosole in der Luft für eine möglichst optimale Durchlüftung der Hallen zu sorgen, daher sollten in den Sporthallen für die bessere Durchlüftung nach Möglichkeit die Trennwände oben bleiben (wenn das aus sportlicher Sicht nicht geht wie z. B. auf der einen Seite spielt Handball, auf der anderen machen Damen Gymnastik, dann muss natürlich eine Trennung passieren).
  3. Die Abstandsregeln sind von den Trainern und Übungsleitern zu überwachen. Wer eine Übungsstunde unter den aktuellen Gegebenheiten anbietet ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Sollte es Bedarf an Unterstützung geben, stehen die Abteilungsleiter und sonstigen Mitglieder des gesamten Vorstands gerne für Unterstützung zur Verfügung.
  4. Für den Sport sind bitte alle - Trainer und Teilnehmer - bereits umgezogen angekommen, gehen direkt unter Einhaltung der Abstandsregelungen in ihren Hallenteil, tauschen dort die Schuhe und nutzen keine der oben genannten Räume!
  • § 1 Abs. 13 - Regelungen zu Fitnessstudios (und unserem Kraftraum):

Abweichend von Absatz 8 sind der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios zulässig, wenn

  1. ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 2 Metern gewährleistet ist und
  2. nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Desinfektion des von ihr oder ihm genutzten Geräts durchgeführt wird, soweit ein Körperkontakt stattgefunden hat.

Die Betreiberin oder der Betreiber eines Fitnessstudios ist verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls darf die Kundin oder der Kunde das Fitnessstudio nicht nutzen. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach dem Besuch der Kundin oder des Kunden sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Wichtig: Nach jedem Wechsel eines Gerätes ist das Gerät zu desinfiziren - das würde auch für unseren Kraftraum gelten!!

Da die Nutzung des Kraftraumes damit nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist - leider können wir uns nachweislich nicht darauf verlassen, dass sich alle an die klaren TuS-Regeln halten, sich in die Liste eintragen und so weiter, können wir den Kraftraum zur Zeit nicht freigeben.

Bei dringendem Bedarf und unter verlässlicher Aufsicht kann nach vorheriger Anmeldung bei Gunda evtl. eine Ausnahme abgestimmt werden. Den dann aktuellen Zugangscode gibt es im Zusammenhang mit dieser Abstimmung.

Sobald eine Person oder Gruppe ohne vorherige Abstimmung den Kraftraum nutzt, wird der Kraftraum umgehend wieder geschlossen.

© TuS Neuenhaus von 1907 e. V.

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