Prävention gegen sexuelle Gewalt im TuS Neuenhaus
Richtlinie Führungszeugnis
Das Thema Führungszeugnis beschäftigt uns mittlerweile seit mehr als 5 Jahren!
Das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen beschäftigt uns allerdings schon deutlich länger!
Damit jeder den Sinn und Zweck dieser Regelungen nachvollziehen kann und wir auch relativ klar umreißen wollen, wer überhaupt ein Führungszeugnis vorlegen muss, haben wir die rechtlichen und vertraglichen Vorgaben sowie unsere eigenen Beschlüsse schriftlich in einer Richtlinie fixiert!
Die Richtlinie, die Anlagen dazu sowie weitere Informationen zu den Führungszeugnissen im TuS Neuenhaus findet ihr, wie unten abgebildet.
Als Vertrauenesperson ist vom TuS Neuenhaus Gerhilde Handlögten benannt (
An dieser Stelle möchte ich nochmal darauf Hinweise, dass
1. Die ausstehenden Anträge immer umgehend einzureichen sind!
2. Ein Führungszeugnis bei der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf.
3. Die Abteilungen konsquent darauf zu achten haben, dass alle Trainierenden, Übungsleitende und Betreuende ein Führungszeugnis vorzulegen haben.
4. Fehlende Führungszeugnisse die in der Richtlinie genannten Konsequenzen nach sich ziehen.
In unserem Downloadbereich (über das Manü) findet ihr die Richtlinie und alle dazugehörigen Anlagen. Der direkte Weg geht über diesen link: