TuS Gymwelt Bewegen euch

Tendenzen für Wiederaufnahme des Sportbetriebes?
(dazu: ein rechtlicher Hinweis zum amtierenden Vorstand)

virus coronavirus covid covid icon 134829Seit diesem Montag, 20.04.2020, gelten die ersten Lockerungen nach der Vollbremsung. Weitere Geschäfte können öffnen und einen ersten kleinen Schritt wagen wir uns aus der Deckung. Das ist ein schönes Gefühl und wir können nur hoffen, dass die aktuell leichte positive Entwicklung so bleibt und wir nicht wieder zurück müssen!

In Niedersachsen sind nach wie vor die Sport- und Schwimmhallen geschlossen und ebenfalls die Sportplätze; lediglich für den professionellen Sport gibt es Ausnahmen. Eine auch nur leichte Öffnung könnte ab Mai erfolgen!

In anderen Bundesländern hat der erste Schritt zur Öffnung von Sportplätzen bereits Form angenommen - zumindest unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen und mit Vorgabe der Personenzahl -, vielleicht können wir ja auch bald wieder zumindest auf den Sportplätzen gemeinsam und in vorsichtiger Form aktiv werden - Anfang Mai wissen wir hoffentlich mehr.

Es sind nun fünf Wochen (incl. Osterferien), in denen Vereinssport in der bekannten und gewohnten Weise nicht möglich ist. Aber wir können besser noch einige Zeit auf unseren gemeinschaftlichen Sport verzichten, als dadurch auch nur einen geliebten Menschen oder Sportskameraden zu verlieren!

Wir stehen voll hinter den Maßnahmen der Regierungen und werden unsere Verantwortung als Vorstand*) zum Schutz unserer Vereinsmitglieder auch an dieser Stelle solange wahrnehmen, wie es notwendig ist.

Man darf nicht vergessen, dass das Virus nicht besiegt ist und wir nicht immun dagegen sind. Solange es keinen Impfstoff gibt oder Medkamente, die einen schlimmen Verlauf eindämmen können, besteht bei jedem die Gefahr einer schweren Erkrankung.

Uns allen fehlen die sozialen Kontakte, die gemeinsamen sportlichen Aktivitäten und Gemeinschaftsveranstaltungen - aber weniger ist oft mehr! Lieber ein paar weitere Wochen verzichten und dann gesund bleiben, als zu früh durchstarten und dann in einer schlimmen zweiten Welle landen - Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Jetzt läuft alles gut - lasst uns dafür sorgen, dass alles weiter gut läuft! Lasst uns gemeinsam Zeit haben, gesund zu bleiben, desto eher können wir wieder gemeinsam aktiv werden!

Update vom heutigen Abend Newsletter Land Niedersachsen vom 20.04.2020:

"Freizeitsport: Land will Sportstätten ab Anfang Mai wieder öffnen

Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verlauf der Corona-Pandemie weiter positiv entwickelt. Eine entsprechende Empfehlung hat Sportminister Pistorius heute mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen abgestimmt. Damit sollen auch Freizeit- und Amateursportler wieder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen trainieren können. „Aber auch hier“, so Pistorius, „müssen die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften konsequent eingehalten werden“. Umkleideräume und gastronomische Bereiche bleiben weiterhin geschlossen. Auch Wettkämpfe mit Zuschauerinnen und Zuschauern wird es vorerst nicht geben. Sogenannte Geisterspiele könnten seiner Ansicht nach ab Ende Mai stattfinden, sofern die strengen medizinischen Konzepte gewährleistet werden, so Minister Pistorius.

Es ist zu erwarten, dass die Frage der Geisterspiele und die Öffnung der Freizeit-Sportanlagen  bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel und den Länderchefinnen und Länderchefs am 30. April thematisiert werden."

*) dazu ein rechtlicher Hinweis zum amtierenden Vorstand:

Lt. Vereinssatzung wird der Vorstand für zwei Jahre gewählt. Eine Übergangsregelung ist in unserer Satzung nicht vorgesehen.

Da aufgrund der aktuellen Situation die Jahreshauptversammlung nicht fristgerecht stattfinden konnte und aktuell nicht absehbar ist, wann diese stattfinden kann, hängt unserer Verein dementsprechend in der Luft, da die geplanten Wahlen nun nicht fristgerecht stattfinden können.

Um diesem Dilemma, welches viele Vereine betrifft, abzuhelfen, trat am 28.03.2020 das “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVI-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in Kraft. In diesem Gesetz wurden auch Änderungen des Vereinsrechts beschlossen, die bis zum 31.12.2020 befristet sind (und bis max. 31.12.2021 verlängert werden könnten!).

Nach dieser Regelung (Art 2 § 5 Abs. 1) bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereins auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

Damit wurde für die Vereine und die Vereinsvorstände zumindest vorübergehend Rechtssicherheit geschaffen. Langfristig bedeutet das, dass wir eine Satzungsergänzuung vornehmen müssen, die eine entsprechende Regelung für die Zukunft enthält, damit wir in entsprechenden Situationen handlungsfähig bleiben.

© TuS Neuenhaus von 1907 e. V.

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