TuS Gymwelt Bewegen euch

Sportplätze im Freien sind wieder geöffnet
aber: es gibt klare Regelungen
Update: LSB-Infos zum aktuellen Sportbetrieb

kontaktloser Sport 5 15 20Ganz frisch hat derLandessportbund auf seiner Homepage auf Information, die er in Abstimmung mit der Nds. Staatskanzlei erstellt hat, hingewiesen. Diese Infos (hier klicken) möchten wir euch nicht vorenthalten und daher könnt ihr sie hier nachstehend ebenfalls runterladen.

Es gelten aber natürlich nach wie vor alle Vorgaben zum Sportbetrieb des TuS wie bisher und die Einhaltung ist und bleibt wichtig! Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen, damit auch möglichst viele Vereinsmitglieder wieder die Möglichkeit haben, Sport beim TuS zu treiben!

Für alle Gruppen, die bisher noch nicht starten konnten, werden wir, sobald es Möglichkeiten gibt, Informieren oder direkt Bescheid sagen - z. B. alles, was im Schwimmbad stattfindet. Alle anderen wenden sich bitte über 05941/989345 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an Gunda und stimmen mögliche Trainingszeiten auf dem Sportplatz ab.

Mit der frisch veröffentlichten Verordnung des Landes Niedersachsen, die ab dem 06. Mai gilt, wurde die Grundlage geschaffen, dass wir wieder ein wenig in Gemeinschaft Sport treiben können. ‚Ein wenig‘ schreibe ich deshalb, da es mit Einschränkungen und deutlichen Vorgaben und Ansagen verbunden ist.

Die Stadt als Eigentümer ‚unserer‘ Sportanlagen muss aufgrund der Landesverordnung den Hermann-Lankhorst-Platz parallel dazu ebenfalls für die Nutzung freigeben. Sollte das erfolgt sein, sind die Grundvoraussetzungen gegeben und es kann langsam losgehen. Update: Die Stadt hat die Freigabe nach Maßgabe der Verordnung erteilt!

Damit wir nicht im Chaos landen, muss es eine enge Abstimmung zwischen den Abteilungen, Übungsleitern und Aktiven geben, die über das TuS-Büro zu erfolgen hat. Gunda wird das koordinieren und mit allen Bereichen abstimmen und eine Plan erstellen. Der Platz ist zwar scheinbar groß, aber da sowohl beim Zugang, als auch beim Sport insbesondere klare Abstandsregelungen einzuhalten sind, kann auch ein großer Platz schnell mal klein werden - und der TuS ist nicht alleine unterwegs.

Wichtig für alle sind dabei folgende Grundregeln - nähere Erläuterungen findet ihr in den ‚zehn Leitplanken des DOSB‘ (einfach Klicken):

  1. Distanzregeln einhalten - mind. 2 m Abstand
  2. Körperkontakte müssen unterbleiben - jeder hält Abstand
  3. es finden nur Freiluftaktivitäten statt - kein Hallensport (Alle Räume bleiben zu!)
  4. Hygieneregeln sind einzuhalten - keine gemeinsam genutzten Sportgeräte z. B.
  5. Gemeinschaftsräume, Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen
  6. Fahrgemeinschaften finden nicht statt - jeder kommt für sich zum Sport
  7. es gibt bis auf weiteres keine sportlichen Wettbewerbe
  8. die Gruppengröße und -zusammenstellung sollte nicht zu groß und einheitlich sein
  9. bei Angehörigen von Risikogruppen ist besondere Rücksicht und Schutz geboten
  10. es werden nur Maßnahmen durchgeführt, die risikofrei durchführbar sind

Weitere Infos der einzelnen Verbände findet ihr im Wesentlichen auf der Seite des DOSB (einfach diesem Link folgen, eure Sportart raussuchen und die entsprechenden Vorgaben ansehen)! Zusätzlich gibt es eine Presseinformation vom 06. Mai auf der Seite des Landes dazu (einfach hier klicken und dem Link folgen).

Wir möchten darum bitten, dass Anwesenheitslisten geführt werden, damit man im Falle eines Falles Kontakte nachvollziehen kann.

Für die Aufnahme der Daten auf Anwesenheitslisten und die Einhaltung der o. g. Vorschriften sind die Übungsleiter verantwortlich. Sollte es hier Probleme geben, stehen die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands und sicherlich die Abteilungsleiter für Hilfe als Ansprechpartner oder tatkräftige Unterstützung gerne zur Verfügung.

Wir alle müssen jetzt erst lernen, mit dieser Situation umzugehen.

Gemeinsam sind wir stark - daher zählen wir darauf, dass keiner Querschießt.

Wir starten langsam und versuchen ein Gefühl für diese neue Situation zu entwickeln. Daher kann es sein, dass noch nicht gleich alle in der ersten Woche starten können, aber Gunda wird versuchen, möglichst allen Anforderungen schnell gerecht zu werden.

Gut organisiert ist halb gewonnen, daher stimmen sich bitte alle Bereiche und Übungsleiter, bevor ihr euren Gruppen jetzt Angebote für Sport unterbreitet, die Zeiten und Möglichkeiten mit Gunda ab. Wir wollen aufgrund der Vorgaben gut organisiert starten und nicht Probleme produzieren. Wir versuchen dabei, die Zeiten immer etwas versetzt zu legen, damit zwar viele auf dem Platz die Möglichkeit für Aktivität haben, aber nicht alle Aktiven gleichzeitig am Eingang stehen und dann unweigerlich enger zusammenkommen, als wir verantworten können.

Da der HL-Sportplatz aufgrund der Baustelle des neuen Sportzentrums von vorne nicht gut erreicht werden kann, wird das große Tor hinten als Eingang zum Sportplatz genommen. Bringt bitte eure notwendigen Trainingsgeräte selber mit - wir bitten darum, in dieser Zeit gemeinsam Trainingsgeräte nicht zu benutzen, da der Desinfektionsaufwand enorm ist und geleistet werden muss!

Bitte kommt dann Einzeln und stellt eure Fahrräder mit Abstand ab oder kommt zu Fuß rum. Haltet mind. 1,5 Meter Abstand voneinander und lasst euch vor der Sporteinheit in die Anwesenheitslisten eurer Gruppe eintragen. Eure Übungsleiter sagen euch, an welcher Stelle ihr dann gemeinsam Sport machen könnt.

Eine große Bitte an die Abteilungen und Übungsleiter:

Wenn wir uns klar an die Vorgaben halten, können wir gut Sport machen. Sollten wir das nicht hinbekommen, müssten wir auf diese Art Sport verzichten. Wir als Verein sind unseren Mitgliedern gegenüber hier in der Verantwortung - und wenn es nicht funktioniert, müssen wir handeln.

Also bitte: Gleich von Beginn an klare Kante und klare Linie zeigen! Das macht es leichter und ist dann auch nachhaltig - an uns sollte es nicht liegen, dass dieser Versuch fehlschlägt!

Der Vorstand

zur Info:

Verordnung vom 05.05. - gültig ab 06.05.:

  • § 1 Abs. 3 - Nr. 5 - öffentliche Sportanlagen, Schwimmbäder pp. sind geschlossen
  • § 1 Abs. 5 - Verboten sind Nr. 1 Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen …
  • § 1 Abs. 8 und 9:

(8) 1Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 und Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. 2Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. 3Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. 4Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

(9) Inhalt: Spitzen- und Profisport mit entsprechenden Anforderungen - entfällt für den TuS

hier könnt ihr euch die aktuelle Anpassung der Verordnung dazu ansehen

© TuS Neuenhaus von 1907 e. V.

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