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Vereinssatzung

Hier findet ihr die aktuelle Fassung der Vereinssatzung des TuS Neuenhaus, die auf der Mitgliedsversammlung beschlossen wurde.

Die Satzung ist das grundlegende element eines Vereins und als solche sollte sie den rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Vorschrift entsprechen. Folgende Infos gab es dazu auf der Mitgliederversammlung:

  • Die Satzung des Vereins ist das Herzstück und die Grundlage für das Miteinander in einem Verein. Daher sollte in einer Satzung alles geregelt sein, was für einen ordnungsgemäßen Ablauf notwendig ist.
  • Dieser Satzungsentwurf wurde bereits dem Finanzamt zu Prüfung vorgelegt und aus dessen Sicht wäre unser Vorschlag im Einklang mit der Gemeinnützigkeit.
  • Anpassungen:
    a) Aufnahme der coronabedingten vorübergehenden Änderungen des Vereinsgesetztes – damit wir auch für die Zukunft handlungsfähig sind
    b) insb.: Vorstand als Teamaufgabe, Option auf hauptamtlichen Finanzwart

Um unsere Satzung immer auf dem Laufenden zu halten, wird sie weiterhin regelmäßig überprüft und auch in Zukunft bei Bedarf auf der Mitgliederversammlung zur Angepassung vorgelegt.

Die letzte Anpassung erfolgt über eine Ergänzung, die am 15.06.2022 mit diesen Veränderungen auf der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen wurde.

Nach dem Eintrag ins Vereinsregister beim Registergericht Osnabrück am 28. September 2022 unter der Registernummer VR 130131 trat die Satzung auch im Außenverhältnis in Kraft.

Hier kann die Satzung eingesehen und runtergeladen werden.

© TuS Neuenhaus von 1907 e. V.

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