Sporthallenfreigabe durch die Stadt
- Nutzungskonzept wesentliche Grundlage -
Update vom 15.07.2020
Heute Nachmittag hat die Stadt dem TuS die Sporthallen wieder zur Nutzung freigegeben. Das vorgelegte Konzept wurde seitens der Stadt / Samtgemeinde Neuenhaus wurde akzeptiert. Ergänzend wurde allerdings die maximale Zahl der Personen, die sich zeitgleich in den Hallen aufhalten dürfen, vorgegeben, was wir in unser Konzept entsprechend übernommen haben.
Wir sind glücklich darüber, dass wir in Neuenhaus die Turnhallen nutzen können und sagen dafür ganz herzlich DANKE an die Stadt und Samtgemeinde Neuenhaus!
Die der Freigabe durch die Stadt zugrundeliegenden Konzepte findet hier hier:
Grundkonzept Sporthallennutzung (Kurzfassung)
Konzept Sporthallennutzung Corona (Langfassung)
Update: Das Nutzungskonzept wurde in Abstimmung mit der Stadt um folgenden Passus ergänzt:
Sollte seitens der sportartenspezifischen Fachverbände zu den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben keine angepassten Konzepte vorliegen und treffen insbesondere die Landesverbände auch auf Nachfrage keine Aussagen, ob es Anpassungen geben soll oder nicht, können die Abteilungen und Sportgruppen des TuS die aktuellen rechtlichen Verordnungsvorgaben auf die vorliegenden, der älteren Rechtslage entsprechenden, Verbandsvorgaben übertragen und diese, solange keine anderslautenden Aussagen oder Konzepte der Verbände vorliegen, entsprechend anwenden.
Für die Nutzung wurden die Hallenpläne der Boussy- und Herman-Lanklhorst-Halle angepasst. Diese Pläne gelten nun erstmal mit den entsprechenden Einschränkungen. Ihr könnt diese Pläne auf unserer Seite finden (oder einfach hier klicken).
Ob und in welchem Umfang eine Sportart wieder ikn der Halle startet, hängt von vielen Faktoren ab.Hier kann das TuS-Büro nicht unbedingt immer Auskunft geben, Das entscheiden die Abteilungen und Gruppen nach ihren Möglichkeiten und den Vorgaben der Fachverbände eigenständig. Ihr habt sicherlich Ansprechpartner, die euch dann Auskunft geben können.