TuS Gymwelt Bewegen euch

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Sport ist Leben - Vereinssport ist Gesellschaftsleben

unsere Sportstätten

- gemeinsam, nicht einsam - mach mit!

  • Dinkelbad
    Dinkelbad

    unser Hallenbad mit Außenbecken direkt an der Dinkel

  • DinkelDuo an der Hermann-Lankhorst-Sporthalle
    DinkelDuo an der Hermann-Lankhorst-Sporthalle

    Luftbild vom DinkelDuo - die neue 2- und 3-Feld Sporthalle

  • Hermann-Lankhorst-Sporthalle / -Sportplatz
    Hermann-Lankhorst-Sporthalle / -Sportplatz

    Die vermutlich älteste Sporthalle in der Grafschaft - hier noch ohne DinkelDuo.

  • Verein = Vereinigung
    Verein = Vereinigung

    Verein(igung) basiert auf Gemeinschaft, Miteinander, Toleranz, Teilen und Rücksichtnahme!

  • Wörterwolke
    Wörterwolke

    Ein Verein, viele Facetten - Sport, Spiel, Spaß und alles in Gemeinschaft - das WIR gewinnt!

  • TuS Neuenhaus - ein Verein - viele Facetten
    TuS Neuenhaus - ein Verein - viele Facetten

    Sport ist Leben - Vereinssport ist Gesellschaftsleben - gemeinsam, nicht einsam - macht mit!

  • Hermann-Lankhorst-Halle im Winter
    Hermann-Lankhorst-Halle im Winter

    So wie es vor dem Bau des DinkelDuos war - mit angebauter Hausmeisterwohnung.

  • 3-Feld-Halle im DinkelDuo
    3-Feld-Halle im DinkelDuo

    Ein Einblick in den großen Teil des DinkelDuos!

Neue Verordnung ab 22.09.2021

VO 2209 01Es gibt eine neue Verordnung und ein paar geänderte Regelungen, die ich ganz kurz hier darstelle:

--> Die Grenze von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bleibt - der Landkreis muss dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.

--> Für die angepassten Warnstufen ist jetzt der Leitindikator die ‚Hospitalisierung‘ Wird hier der vorgegebene Wert der Warnstufe überschritten und kommt dann eine zweite Überschreitung dazu (Inzidenz oder Intensivbettenbelegung) greifen die Warnstufenregelungen der Verordnung. Es muss entweder der Landkreis (bei Inzidenz) oder das Land (bei Intensivbettenbelegung) eine Allgemeinverfügung erlassen.

--> Optionale 2G-Regelung sind möglich (§ 1 Abs. 3).

Maskenpflichten (§ 4) und Abstandsregelungen (§ 1 Abs. 2), Hygieneregelungen (§ 5), Dokumentationen (§ 6) sowie die Unterscheidungen innen und außen ergeben sich aus der Verordnung.

Aus § 8 ergibt sich dabei insbesondere, ab wann 3G gilt (ab Warnstufe 1 oder Inzident > 50 nach Feststellung). Diesen Paragraphen sollte man zur Durchführung von Veranstaltungen aufmerksam lesen und zwar bis zum Ende. Bei Veranstaltungen > 1000 Personen gelten darüber hinaus die Regelungen der Folgeparagraphen.

Hier findet ihr die aktuelle Verordnung als PDF - einfach mal klicken!

 VO 2209 02VO 2209 03VO 2209 04VO 2209 05VO 2209 06VO 2209 07VO 2209 08VO 2209 09VO 2209 10
VO 2209 11VO 2209 12VO 2209 13










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